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AllgemeineGeschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung der Jugendhütte im Schmantel

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verein Freunde und Förderer der Jugendhütte im Schmantel e.V. (nachfolgend „Vermieter“) und Jugendgruppen, Vereinen sowie Schulen (nachfolgend „Mieter“) für die Nutzung der Jugendhütte im Schmantel.

Eine Vermietung an Privatpersonen, Junggesellenabschiede oder sonstige Partyveranstaltungen ist ausgeschlossen.

§ 2 Mietobjekt und Ausstattung

Die Jugendhütte im Schmantel ist eine einfache, rustikale Unterkunft ohne Strom und ohne Duschen.
Der Mieter erkennt mit der Buchung den einfachen Standard der Hütte ausdrücklich an.
Es gibt kein Frischwasser (Trinkwasser), sondern lediglich Wasser aus der Quelle.

§ 3 Mietzweck

Die Hütte dient ausschließlich der Nutzung für Freizeit- und Bildungsaufenthalte von Jugendgruppen, Vereinen und Schulen. Eine gewerbliche oder zweckfremde Nutzung ist ausgeschlossen.

§ 4 Buchung und Vertragsschluss

Eine Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail und wird erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam.

Mit der Bestätigung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.

§ 5 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Hütte sowie das Inventar sorgsam zu behandeln.

Entstehende Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Die Hausordnung ist einzuhalten.

§ 6 Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch die Nutzung der Hütte entstehen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters beruhen.

Für die Aufsicht über Kinder und Jugendliche ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.

§ 7 Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt des Mieters ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bereits entstandene Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis über die Jugendhütte im Schmantel ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Arnsberg.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.